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reduzio solar

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

reduzio-solar


1.1 Vertragspartner: Reduzio Solutions GmbH, ansässig in der Höseler Str. 138, 42579 Heiligenhaus, Deutschland, führt die Marken “reduzio-solar” und “www.reduzio-solar.de“. Bei sämtlichen Kaufverträgen, die über die Website www.reduzio-solar.de abgeschlossen werden, tritt die Reduzio Solutions GmbH als Vertragspartner auf.

1.2 Vertragserklärungen:Die Zusendung des von Ihnen unterzeichneten oder elektronisch signierten persönlichen Angebots (im Folgenden als “Angebot” bezeichnet) an reduzio-solar führt nicht automatisch zum rechtsverbindlichen Abschluss des Kaufvertrags (im Folgenden als “Kaufvertrag” bezeichnet).

Der rechtsverbindliche Vertragsschluss erfolgt erst, wenn reduzio-solar nach Erhalt und Überprüfung Ihres unterzeichneten/elektronisch signierten Angebots zu dem Ergebnis gelangt, dass das Solarstromsystem gemäß den Angaben im Angebot tatsächlich errichtet werden kann. Zu diesem Zweck wird reduzio-solar nach Erhalt Ihres Angebots eine detaillierte technische Vorbereitung und Qualitätssicherung durchführen. Spezialisierte Mitarbeiter von reduzio-solar werden im Detail prüfen, ob das angebotene Solarstromsystem gemäß den Angaben im Angebot tatsächlich realisierbar ist.

Sofern die Errichtung des Solarstromsystems gemäß den Angaben im Angebot möglich ist, kommt automatisch ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und reduzio-solar zustande. Das Ergebnis der Prüfung wird reduzio-solar Ihnen innerhalb von etwa vier Wochen nach Erhalt Ihres Angebots mitteilen. Handlungen von reduzio-solar, die unmittelbar auf die Errichtung des Solarstromsystems abzielen, gelten ebenfalls als Mitteilung.Falls die Errichtung des Solarstromsystems gemäß den Angaben im Angebot nicht möglich ist, kommt aufgrund des Nichterfüllens der Bedingung kein Vertrag zwischen Ihnen und reduzio-solar zustande. In einem solchen Fall wird ein Mitarbeiter von reduzio-solar Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen gegebenenfalls ein neues Angebot unterbreiten.

Falls Sie beabsichtigen, für den Kauf des Solarstromsystems oder einzelner Komponenten davon eine Förderung in Anspruch zu nehmen, erfolgt der rechtsverbindliche Vertragsschluss unter der zusätzlichen Bedingung, dass Sie eine Förderzusage erhalten. Um diese Bedingung zu erfüllen, müssen Sie reduzio-solar vorab, spätestens bei Rücksendung des von Ihnen signierten/elektronisch unterzeichneten Angebots, schriftlich darüber informieren, dass Sie beabsichtigen, eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Sie müssen außerdem bestätigen, dass Sie den Kauf des Solarstromsystems oder einzelner Komponenten davon ohne eine Förderzusage nicht wünschen.

Bitte beachten Sie, dass der Vertragsschluss somit von der Erteilung der Förderzusage abhängig ist.

1.3 Berechtigung:Durch Abgabe Ihrer verbindlichen Vertragserklärung bestätigen Sie, dass Sie entweder alleiniger Eigentümer des Hauses sind (oder auf andere Weise berechtigt sind), auf/in dem das Solarstromsystem installiert werden soll.

VERTRAGSGEGENSTAND


2.1: Wir verpflichten uns, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere gemäß Abschnitt 3, das Solarstromsystem zu liefern und zu verkaufen.

2.2: Des Weiteren werden wir gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere gemäß Abschnitt 4 und 5, die Installation und Inbetriebnahme des Solarstromsystems durchführen.


2.3: reduzio-solar ist befugt, Dritte als Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB damit zu beauftragen, die in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, vorausgesetzt, dass sichergestellt ist, dass die Leistungen von qualifiziertem Fachpersonal sachgemäß und fachgerecht durchgeführt werden.

2.4: Die Errichtungs- und Inbetriebnahmearbeiten stellen Nebenleistungen zum Kaufvertrag des Solarstromsystems dar, bei dem eine Montageverpflichtung besteht.

2.5: Des Weiteren werden wir Sie bei allen formalen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Errichtung und Inbetriebnahme gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages unterstützen. Es ist jedoch nicht Bestandteil dieses Vertrages, dass reduzio-solar die Verpflichtungen des Anlagenbetreibers übernimmt.

2.6: Im Gegenzug verpflichten Sie sich, den Kaufpreis gemäß den Bestimmungen in Ziffer 7 dieses Vertrages zu begleichen.

VERKAUF / EIGENTUMSVORBEHALT / GARANTIE

3.1 Kaufgegenstand: Wir verkaufen Ihnen das Solarstromsystem gemäß den Angaben in Ihrem individuellen Angebot. Das System umfasst mindestens eine der folgenden Komponenten: Photovoltaikanlage (bestehend aus Photovoltaikmodulen, Unterkonstruktion und Wechselrichter), Stromspeicher, Wallbox sowie gegebenenfalls weitere Komponenten.

Die Angaben und Informationen zu den Komponenten, wie beispielsweise Datenblätter oder andere Produktinformationen, die den persönlichen Angeboten beigefügt sind, stammen ausschließlich von den Herstellern. Reduzio-solar übernimmt keine Verantwortung für diese Informationen und macht sie sich ausdrücklich nicht zu eigen.

Die in den Angeboten enthaltenen Visualisierungen dienen lediglich zur Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich des tatsächlichen Aussehens des Solarstromsystems dar. Es können keine Ansprüche auf ein bestimmtes Erscheinungsbild des Systems aus diesen Visualisierungen abgeleitet werden.

reduzio-solar behält sich das Recht vor, unter angemessener Berücksichtigung Ihrer berechtigten Interessen, im Falle der Nichtverfügbarkeit einzelner Komponenten des Solarstromsystems zum vereinbarten Liefertermin, diese gegen gleichwertige Komponenten mit vergleichbaren technischen Spezifikationen auszutauschen. Reduzio-solar wird Sie rechtzeitig über solche Änderungen informieren. Dabei werden Ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigt.

3.2 Übergabe: Das Solarstromsystem wird Ihnen am Installationsort (Adresse) gemäß den Angaben im Angebot übergeben. Sie sind verpflichtet, das Solarstromsystem abzunehmen. Mit der Übergabe geht das Risiko für etwaige zufällige Verschlechterungen oder den zufälligen Untergang des Solarstromsystems auf Sie über. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe stehen Ihnen die Nutzungen des Solarstromsystems zu, und Sie tragen gleichzeitig die entsprechenden Lasten.

3.3 Eigentumsvorbehalt: Die Übertragung des Eigentums am Solarstromsystem erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

3.4 Beschaffungsrisiko: Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko für bestellte Waren, einschließlich Gattungswaren, deren Merkmale lediglich allgemein beschrieben sind. Unsere Verpflichtung beschränkt sich auf die Lieferung der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn es sich lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt oder wir selbst für die Störung der Zulieferung verantwortlich sind und es versäumt haben, das Solarstromsystem rechtzeitig durch einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit des Solarstromsystems wird reduzio-solar Sie umgehend darüber informieren.

3.5 Gewährleistung und Garantie: Alle reduzio-solar Solarstromsysteme werden mit der reduzio-solar Rundum-sorglos-Garantie verkauft. Das bedeutet, dass neben Ihren gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen jegliche Mängel an den Komponenten des Solarstromsystems, die auf Produktions- oder Installationsfehler zurückzuführen sind, innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag der Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft (siehe Ziffer 5.5) von reduzio-solar kostenlos für Sie behoben werden.

Für das Bestehen der Rundum-sorglos-Garantie ist eine vollständige und kontinuierliche Übermittlung der Daten gemäß Ziffer 6.3 und 6.4 erforderlich. Diese Datenübermittlung darf nicht länger als zwei Wochen am Stück unterbrochen sein. Falls die Datenübermittlung innerhalb der ersten 5 Jahre nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft für mehr als 14 Tage unterbrochen oder vollständig beendet wird, erlöschen alle Ansprüche aus der Rundum-sorglos-Garantie.

Es ist zu beachten, dass das Solarstromsystem aufgrund technischer und natürlicher Alterungsprozesse einer gewissen Abnutzung unterliegt, was zu Leistungsverlusten (sogenannte “Degradation”) führen kann. Diese Leistungsverluste stellen jedoch keinen Mangel des Solarstromsystems dar. Des Weiteren können Veränderungen in der Umgebung des Solarstromsystems auftreten, die weder von reduzio-solar noch von Ihnen verursacht werden und die auch nicht im Rahmen des Zumutbaren verhindert werden können. Solche Veränderungen können zum Beispiel durch Bebauung oder Baumwuchs auf Nachbargrundstücken verursachte Verschattungen des Solarstromsystems oder Verschmutzungen wie Blütenstaub, Vogeldreck oder Saharastaub sein, die ebenfalls zu Leistungsverlusten führen können. Solche durch Veränderungen bedingte Leistungsverluste stellen ebenfalls keinen Mangel des Solarstromsystems dar.

Geringfügige Farbabweichungen bei den verbauten Photovoltaikmodulen stellen ebenfalls grundsätzlich keinen Mangel dar. Solche Abweichungen sind lediglich optische Phänomene, die auf den Herstellungsprozess der Module zurückzuführen sind. Die Ursache dafür liegt in der Regel in den verwendeten Rohstoffen während der Produktion. Eine Farbabweichung lässt nicht automatisch auf eine verminderte Leistungsfähigkeit oder eine geringere Haltbarkeit der betroffenen Photovoltaikmodule schließen.

Schäden, die durch mutwillige Beschädigung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Ihrer Seite, höhere Gewalt (wie zum Beispiel Hagelschäden oder andere unvorhersehbare Ereignisse), Krieg oder Terror verursacht werden, sind von der Gewährleistung sowie von der reduzio-solar Rundum-sorglos-Garantie ausgeschlossen. Ebenfalls nicht von der Rundum-sorglos-Garantie abgedeckt sind sogenannte Mangelfolgeschäden, wie beispielsweise entgangener Gewinn.

Falls Sie oder ein von Ihnen beauftragtes Fachunternehmen Änderungen am Solarstromsystem vornehmen (wie zum Beispiel die Installation eines Stromspeichers oder einer Wallbox, die Hinzufügung zusätzlicher Photovoltaikmodule oder Änderungen an der Verkabelung), behalten wir uns vor, die Rundum-sorglos-Garantie ab dem Zeitpunkt der Änderung zu beenden oder einzuschränken.

Bitte beachten Sie, dass die Rundum-sorglos-Garantie keinen Notdienst durch reduzio-solar umfasst. Im Falle von Ereignissen außerhalb unserer regulären Geschäftszeiten, die eine schnelle Reaktion erfordern, um Schäden an Leben, Eigentum oder dem Eigentum Dritter abzuwenden, kontaktieren Sie bitte ein entsprechend qualifiziertes Fachunternehmen mit Notdienst oder in Notfällen auch die Feuerwehr.

ERRICHTUNG


4.1 Statik: Die Installation von Photovoltaikanlagen verläuft in der Regel problemlos aus statischer Sicht. Dennoch liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihr Dachstuhl die zusätzliche Last der Photovoltaikmodule und der entsprechenden Unterkonstruktion tragen kann. Es ist wichtig, dass die (Konter-)Lattung und die Sparren eine sichere Installation des Solarstromsystems ermöglichen. Sollten Sie Zweifel haben, empfehlen wir Ihnen, auf Ihre Kosten einen Statiker mit der Überprüfung der Standsicherheit zu beauftragen. Dies stellt sicher, dass die Installation fachgerecht und sicher durchgeführt werden kann.

4.2 Genehmigungen: Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit reduzio-solar ist, dass Sie die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, einhalten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Kosten für die Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen zu tragen sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderungen zu treffen. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nicht Bestandteil des Vertrages mit reduzio-solar sind.

4.3 Ihre Aufklärungspflichten: Es ist Ihre Verpflichtung, reduzio-solar alle von uns angeforderten Informationen über die Art und Beschaffenheit Ihres Daches vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist entscheidend für eine sachgemäße Planung und Installation des Solarstromsystems. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen bereitstellen und diese wahrheitsgemäß sin

4.4 Baufreiheit des Daches: Es obliegt Ihrer Verantwortung, die Dachflächen, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Das bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass keine Hindernisse wie Satellitenantennen oder andere Dachaufbauten die Installation des Solarstromsystems beeinträchtigen. Falls erforderlich, sind Sie verpflichtet, solche Hindernisse auf eigene Kosten zu entfernen oder zu versetzen, um die Installation des Solarstromsystems zu ermöglichen. Bitte beachten Sie diese Anforderung, um einen reibungslosen Ablauf der Installation zu gewährleisten.

4.5 Bereithalten von Ersatzziegeln: Im Rahmen der Errichtung des Solarstromsystems, insbesondere bei der Installation der Photovoltaikanlage, besteht die Möglichkeit, dass es zu Beschädigungen an den Ziegeln auf Ihrem Dach kommen kann. Um sicherzustellen, dass eventuell beschädigte Ziegel umgehend ausgetauscht werden können, sind Sie verpflichtet, eine ausreichend große Anzahl an Ersatzziegeln bereitzuhalten oder auf Anforderung von reduzio-solar zu beschaffen. Dadurch wird sichergestellt, dass beschädigte Ziegel schnellstmöglich ersetzt werden können und das Dach in einem ordnungsgemäßen Zustand bleibt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie dieser Verpflichtung nachkommen, um mögliche Schäden zeitnah beheben zu können.

4.6 Elektrotechnische Schutzmaßnahmen: Die Herstellung der elektrotechnischen Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Schutzerdung und Potentialausgleich, die möglicherweise für das Solarstromsystem erforderlich sind, fällt nicht in den Leistungsumfang von reduzio-solar, sofern im Angebot nichts Gegenteiliges angegeben ist. Es obliegt Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Schutzmaßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften und Bestimmungen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Bei Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Elektriker oder Fachmann zu wenden, der Ihnen bei der Herstellung der erforderlichen elektrotechnischen Schutzmaßnahmen behilflich sein kann.

4.7 Erdarbeiten: reduzio-solar ist nicht verpflichtet, die Erdarbeiten für die Installation des Solarstromsystems durchzuführen. Die Verantwortung für sämtliche Erdarbeiten liegt bei Ihnen, sofern im Angebot nichts Gegenteiliges angegeben ist. Dies umfasst beispielsweise das Ausheben von Gräben für Kabel oder Leitungen, das Vorbereiten des Bodens für die Montage der Unterkonstruktion oder andere mit den Erdarbeiten verbundene Aufgaben. Bitte stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Erdarbeiten gemäß den geltenden Vorschriften und Bestimmungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich gerne an einen Fachmann oder Bauunternehmer wenden, der Sie bei den erforderlichen Erdarbeiten unterstützen kann.

4.8 Kaskadenschaltung:
Die Umsetzung einer Kaskadenschaltung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern im Angebot nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Eine Kaskadenschaltung bezeichnet die Verknüpfung mehrerer Solarstromsysteme hintereinander, um eine höhere Gesamtleistung zu erzielen. Bitte beachten Sie, dass reduzio-solar für die Installation und den Betrieb des Solarstromsystems gemäß den geltenden Vorschriften und Normen verantwortlich ist. Sollten Sie dennoch eine Kaskadenschaltung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit reduzio-solar auf, um diesbezüglich besondere Vereinbarungen zu treffen.

4.9 Termine: Die Termine für die Lieferung und die Errichtung des Solarstromsystems werden in Absprache mit Ihnen festgelegt. Dabei gelten die im Angebot angegebenen Liefer- und Installationstermine als verbindlich. Bitte kontaktieren Sie reduzio-solar, um die genauen Termine zu vereinbaren und eventuelle Änderungen oder Anpassungen vorzunehmen.

4.10 Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie sind verpflichtet, uns und unseren beauftragten Personen uneingeschränkten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen zu gewähren, auf denen das Solarstromsystem installiert werden soll. Dies beinhaltet, dass unsere Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar an den Installationsort heranfahren können müssen, in der Regel bis auf eine Entfernung von 20 Metern. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Angebot getroffen wurden, gelten diese Zugangsbedingungen. Bitte stellen Sie sicher, dass der Zugang frei und ohne Behinderungen gewährleistet ist, um einen reibungslosen Ablauf der Installation zu ermöglichen. Sie ermöglichen unseren Mitarbeitern den Zugang zu einem WC.

Sie sind verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass ein Gerüst aufgestellt werden kann, falls dies für die Installation des Solarstromsystems erforderlich ist. Das Gerüst wird in der Regel einige Tage vor dem geplanten Installationstermin durch ein von uns beauftragtes Unternehmen aufgestellt. Während der Installation des Solarstromsystems sind Arbeiten am Haus, die die Aufstellung des Gerüsts behindern könnten, zu unterlassen. Wir werden uns bemühen, das Gerüst unmittelbar nach Abschluss der Installation des Solarstromsystems zu entfernen, es kann jedoch in Einzelfällen bis zu vier Wochen dauern, bis das Gerüst abgebaut wird.

Des Weiteren sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung des Solarstromsystems zu gestatten oder zu dulden, einschließlich Bohrungen in Wänden oder Decken, falls erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Betrieb des Wechselrichters Betriebsgeräusche verursachen kann.

Alle erforderlichen Maßnahmen werden in Abstimmung mit Ihnen durchgeführt, um unzumutbare Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Sie stellen uns während des Zeitraums zwischen Anlieferung und Installation des Solarstromsystems kostenfrei Flächen am Installationsort zur Verfügung, um Komponenten und Material zwischenlagern zu können. Elektrotechnische Komponenten und Material müssen vor jeglicher Witterung (wie Regen oder Schnee) geschützt und bei mittlerer Luftfeuchtigkeit und Zimmertemperatur gelagert werden. Der Wechselrichter und der Stromspeicher werden in der Regel an der “frei Verwendungsstelle” (z. B. Technikraum oder Keller) geliefert. Sie müssen sicherstellen, dass ein ungehinderter Zugang zur Verwendungsstelle möglich ist, insbesondere dass die Abmessungen der Durchgänge eine problemlose Verbringung zur Verwendungsstelle ermöglichen und der Boden ausreichend tragfähig ist. Bitte stellen Sie uns oder unserem Dienstleister rechtzeitig vor der Anlieferung Informationen zum Zugang zur Verwendungsstelle zur Verfügung.

4.11 Vergerungen: Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es keine Zugangsbehinderungen am Installationsort gibt und dass es keine vertragswidrigen Beschränkungen gibt, die die Installation beeinträchtigen könnten. Falls es zu vertragswidrigen Montagebehinderungen kommt, die uns in der Leistungserbringung behindern, können sich die Termine und Fristen für unsere Leistungen entsprechend verschieben oder verlängern. Etwaige Nutzungsausfälle oder zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, werden von Ihnen getragen.

Die im Angebot genannten Zeiträume für Lieferung, Installation und Netzanschluss des Solarstromsystems dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen Anhaltspunkte dar. Eine Überschreitung dieser Zeiträume begründet keine Ansprüche Ihrerseits.

4.12 Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik: reduzio-solar plant und errichtet das Solarstromsystem unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., um die technische Sicherheit zu gewährleisten. In bestimmten Fällen kann jedoch von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden, um eine individuell angepasste Leistung zu erbringen, die auf Ihre spezifischen Anforderungen und die vorhandene Infrastruktur in Ihrem Haus zugeschnitten ist. Diese Abweichungen werden jedoch keine Beeinträchtigung der technischen Sicherheit mit sich bringen.

LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERRICHTUNG UND INBETRIEBNAHME


5.1 Anmeldung: Als Ihr Vertreter werden wir das Solarstromsystem in Ihrem Namen beim Netzbetreiber anmelden. Dies beinhaltet die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen, um die ordnungsgemäße Anmeldung und Inbetriebnahme des Solarstromsystems zu gewährleisten. Wir werden eng mit dem Netzbetreiber zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte und Anforderungen erfüllt werden. Bitte beachten Sie, dass die genauen Prozesse und Anforderungen je nach Land und Netzbetreiber variieren können.

5.2 Netzanschluss:
Wir werden gemeinsam mit Ihnen das Erfordernis eines Netzanschlusses für den Betrieb des Solarstromsystems prüfen. Falls eine Anpassung des bestehenden Netzanschlusses erforderlich ist und Sie dies wünschen, werden wir den Auftrag zur Anpassung beim zuständigen Netzbetreiber in Ihrem Namen beauftragen. Dabei werden wir eng mit dem Netzbetreiber zusammenarbeiten, um die erforderlichen Schritte zur Anpassung des Netzanschlusses durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen und Prozesse zur Anpassung des Netzanschlusses von Land zu Land und von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich sein können.

5.3 Messstellenbetrieb: Wir werden beim Netzbetreiber die Errichtung eines Einspeisezählers für Sie beantragen, sofern Sie nicht selbst als dritter Messstellenbetreiber auftreten möchten oder bereits einen anderen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben. Es liegt in unserer Verantwortung, den Antrag auf Zählersetzung beim Netzbetreiber einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die tatsächliche Zählersetzung und der Betrieb des Einspeisezählers von den Richtlinien und Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers abhängen. Falls Sie jedoch schriftlich Ihr Interesse an der selbständigen Tätigkeit als dritter Messstellenbetreiber oder an der Beauftragung eines anderen dritten Messstellenbetreibers mitgeteilt haben, ist die Beauftragung der Zählersetzung nicht Bestandteil unseres Vertrages.

5.4 Zählerschrank: Wir übernehmen die Ertüchtigung des Zählerschrankes für Sie, sofern dies Teil des Angebots ist oder Sie uns hierzu gesondert beauftragen. Falls Sie uns mit der Ertüchtigung des Zählerschrankes beauftragen, können zusätzliche Kosten entstehen, die gesondert vereinbart werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die genauen Kosten und Umfang der Ertüchtigung vom Zustand des Zählerschrankes und den spezifischen Anforderungen abhängen können.

5.5 Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft: Nach Fertigstellung des Solarstromsystems wird die technische Betriebsbereitschaft durch reduzio-solar festgestellt und Ihnen gegenüber durch Übergabe eines entsprechenden Protokolls dokumentiert. Um die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß und mängelfrei anzuerkennen, ist Ihre Signatur/Unterzeichnung des Protokolls erforderlich. Falls Sie die Signatur/Unterzeichnung verweigern, kann reduzio-solar Sie unter angemessener Fristsetzung zur Unterzeichnung auffordern. Wenn keine sachlichen Gründe für die Verweigerung vorliegen, gilt die technische Betriebsbereitschaft nach Ablauf der gesetzten Frist als festgestellt. Ein sachlicher Grund liegt ausschließlich vor, wenn ein wesentlicher Mangel am Solarstromsystem von Ihnen geltend gemacht wird. Eine Verweigerung der Signatur/Unterzeichnung aufgrund eines unwesentlichen Mangels oder Schäden, die während der Errichtung des Solarstromsystems an Ihrem Eigentum entstanden sind, ist nicht zulässig. Solche Schäden sind gesondert gegenüber reduzio-solar geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines wesentlichen Mangels liegt bei Ihnen.

Die Errichtung des gesamten Solarstromsystems kann entweder für alle Komponenten gemeinsam erfolgen oder für einzelne Komponenten, sofern diese eigenständig technisch betriebsbereit sind und eine eigenständige Gebrauchsfähigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass beispielsweise die Photovoltaikanlage bereits als technisch betriebsbereit angesehen werden kann, auch wenn der Stromspeicher und/oder die Wallbox noch nicht errichtet wurden. Die Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft einzelner oder mehrerer Komponenten erfolgt gemäß den genannten Bedingungen.

5.6 Mitteilung Inbetriebnahme Termin:
Wir werden den Netzbetreiber vor dem geplanten Inbetriebnahmetermin über das genaue Datum der Inbetriebnahme informieren. Die Inbetriebnahme erfolgt erstmalig nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage.

5.7 Fertigmeldung: Wir übernehmen die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber in Ihrem Namen

5.8 Vollmacht: Wir stellen Ihnen gerne ein entsprechendes Formular für die Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung, damit wir die genannten Tätigkeiten in Ihrem Namen durchführen können.

5.9 Ihre Mitwirkungspflichten: Gemäß Ihren Anweisungen werde ich die erforderlichen Informationen zur Ausfüllung von Anträgen, Anmeldungen und anderen Datenerhebungsbögen von Behörden und/oder Netzbetreibern bereitstellen. Sollten mir bestimmte Daten, die für die Vertragserfüllung relevant sind, nicht bekannt sein, verpflichten Sie sich, diese Informationen auf geeignete Weise zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus werde ich Ihnen den gesamten Schriftverkehr mit Behörden und Netzbetreibern im Zusammenhang mit der Errichtung und Inbetriebnahme des Solarstromsystems in eingescannter Form per E-Mail zukommen lassen.

5.10 Fotografien: Gemäß Ihrer Berechtigungserklärung werde ich befugt sein, Fotografien des Solarstromsystems zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des Systems zu dokumentieren. Diese Fotos können für interne Zwecke verwendet werden, um den Fortschritt der Installation zu verfolgen und gegebenenfalls Referenzmaterial für zukünftige Projekte zu haben.

5.11 Kosten: Gemäß Ihrer Vereinbarung sind Sie verantwortlich für die Begleichung von Kostenforderungen Dritter im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten, insbesondere solche des Netzbetreibers für die Herstellung des Netzanschlusses und der Ertüchtigung des Zählerschrankes. Diese Kosten wurden im Angebot geschätzt und sind nicht im Kaufpreis gemäß Ziffer 7 enthalten. Sie sollten diese zusätzlichen Kosten berücksichtigen und entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen, um diese Kosten zu begleichen.

ANLAGENBETRIEB UND STÖRUNGSMANAGEMENT

6.1: Gemäß Ihrer Vereinbarung liegt die energiewirtschaftliche Marktrolle des Anlagenbetreibers bei Ihnen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Solarstromsystems. Der Betrieb der Anlage und die damit verbundenen energiewirtschaftlichen Pflichten eines Anlagenbetreibers sind nicht Teil dieses Vertrages. Jedoch übernehmen wir die Meldung des Solarstromsystems beim PV-Meldeportal bzw. Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Möglicherweise ist auch eine separate Meldung des Stromspeichers erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie als Anlagenbetreiber für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten verantwortlich sind.

6.2: Gemäß Ihrer Vereinbarung liegt die Verantwortung für alle Mitteilungen und Kommunikationen beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber ausschließlich bei Ihnen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass wir diese Aufgaben übernehmen. Unsere Mitarbeiter werden Sie jedoch nach besten Kräften unterstützen, soweit es möglich und zulässig ist, um den Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten. Es liegt in unserem Interesse, Ihnen bei diesen Angelegenheiten behilflich zu sein.

6.3: Die Bereitstellung eines Internetanschlusses für die Überwachung des Solarstromsystems liegt in Ihrer Verantwortung. Sie sind dafür zuständig, einen Internetdienstanbieter zu beauftragen und die Kosten für den Internetanschluss zu tragen. Der Internetanschluss sollte mindestens fünf Jahre lang nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft des Solarstromsystems ununterbrochen zur Verfügung stehen.

6.4: Während der ersten fünf Jahre nach der Inbetriebnahme des Solarstromsystems überwachen wir das System gelegentlich aus der Ferne, um potenzielle technische Probleme frühzeitig zu erkennen (Störungsmanagement). Zu diesem Zweck benötigen wir direkten Zugang zu den Onlinedaten des installierten Wechselrichters (einschließlich Freischaltung des Direktzugangs im Herstellerportal) sowie zu den vom Messstellenbetreiber erfassten Messdaten (Erzeugungs- und Verbrauchsdaten).

Es ist wichtig zu beachten, dass die gelegentliche Überwachung des Solarstromsystems durch reduzio-solar keinen Notdienst darstellt. Für Notfälle verweisen wir auf die entsprechenden Bestimmungen in Abschnitt 3.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

PREISE UND ZAHLUNGSARTEN


7.1 Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro (€), d.h. sie beinhalten alle Preisbestandteile inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. 

7.2 Anzahlung: Reduzio-solar behält sich das Recht vor, eine Anzahlung auf den im Angebot genannten Preis für das Solarstromsystem von Ihnen zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im konkreten Angebot festgelegt und beträgt mindestens 35% und maximal 66% des Angebotspreises. Diese Anzahlung wird auf spätere Zahlungen angerechnet, die zu einem späteren Zeitpunkt gemäß Rechnungsstellung fällig werden.

Die Anzahlung wird von reduzio-solar in Rechnung gestellt und muss innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zustandekommen des Vertrages (siehe Ziffer 1.2) von Ihnen bezahlt werden. Falls die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird, behält sich reduzio-solar das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der im Angebot genannte Betrag nicht innerhalb von drei (3) weiteren Arbeitstagen nach Ablauf der Zahlungsfrist auf dem Konto von reduzio-solar eingegangen ist. Im Falle eines Rücktritts wird die Anzahlung an Sie zurückerstattet.

7.3 Zahlungsart und -frist: Sämtliche Beträge, mit Ausnahme der Anzahlung gemäß Ziffer 7.2, sind innerhalb von 10 Werktagen nach Feststellung der technischen Betriebsbereitschaft und dem Zugang der Rechnung per Überweisung zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen nur von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion sind von Ihnen zu tragen.

7.4 Teilrechnungen: Sofern ein Solarstromsystem aus einer Photovoltaikanlage und weiteren Komponenten besteht (z.B. Stromspeicher und/oder Wallbox), behält sich reduzio-solar vor, Teilrechnungen für die Photovoltaikanlage sowie für die damit verbundene Arbeitsleistung zu stellen, sobald die technische Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlage gemäß Ziffer 5.5 der AGB festgestellt wurde, selbst wenn die anderen Komponenten des Solarstromsystems noch nicht installiert oder technisch betriebsbereit sind. In diesem Fall wird auf der Teilrechnung aus Vereinfachungsgründen ein prozentualer Anteil von 66% des Kaufpreises für das Solarstromsystem als Rechnungsbetrag angegeben.

7.5 Rechnungen via E-Mail: Sie sind damit einverstanden, dass Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form an die von Ihnen im Rahmen der Anforderung des Angebotes angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

7.6 Abtretung: reduzio-solar ist befugt, sämtliche Ansprüche gegen Sie an Dritte abzutreten. Dies umfasst nicht nur Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage des Solarstromsystems, sondern auch andere Ansprüche wie Leistungsstörungen. Falls reduzio-solar Ihnen eine Abtretung von Ansprüchen an einen neuen Gläubiger mitteilt oder anderweitig bekanntgibt, sind Zahlungen nur dann mit schuldbefreiender Wirkung, wenn sie an den neuen Gläubiger erfolgen.

RUHEN DER VERTRAGSPFLICHTEN


8.1: Sollten unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Terrorismus, Krieg oder andere Umstände eintreten, die unmittelbare Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand haben und die nicht von den Vertragsparteien abgewendet werden können oder mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht zu verhindern sind, so werden die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung vorübergehend ausgesetzt, bis diese Umstände und deren Folgen behoben sind.

8.2: Die Vertragspartner werden sich umgehend über solche Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Gleiches gilt, wenn diese Umstände nicht mehr bestehen. Die Vertragsparteien werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so schnell wie möglich nachzukommen.

RÜCKTRITTSRECHT


9.1: reduzio-solar hat das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn:

Das im Angebot genannte Solarstromsystem gemäß den Kriterien in Abschnitt 3.4 nicht verfügbar ist.

1. Sie trotz angemessener Fristsetzung Ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere gemäß Abschnitt 4.1, 4.3, 4.4, 4.6 und 5.9, nicht nachkommen.

2. Die Installation des Solarstromsystems aufgrund unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist oder wenn die Installation durch die vorhandene (Konter-)Lattung und Sparren nicht gestattet ist und Sie keine angemessenen Maßnahmen auf Ihre Kosten ergreifen, um dies zu ermöglichen.

3. Die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ausfällt.

4. Die Erfüllung der vom Netzbetreiber geforderten Anforderungen für den Zählerplatz oder andere notwendige Anpassungen an der Kundenanlage im Zusammenhang mit der Installation des Solarstromsystems mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren.

9.2: Beide Vertragsparteien haben auch das Recht zum Rücktritt, wenn sich bei einer Vor-Ort-Begehung herausstellt, dass die Installation des Solarstromsystems entweder überhaupt nicht oder nicht wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geplant umsetzbar ist. Ebenso kann ein Rücktritt erfolgen, wenn sich aufgrund neuer Erkenntnisse während des Vor-Ort-Termins ergibt, dass die Installation des Solarstromsystems mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden wäre, die einer Vertragspartei unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und des Grundsatzes von Treu und Glauben nicht zumutbar sind.

Beispiele für solche Sachverhalte könnten sein (diese Aufzählung ist nicht abschließend):

1.Die Dachziegel sind brüchig

2.Der Dachstuhl ist morsch bzw. das Holz ist beschädigt oder der Dachstuhl ist aus Metall

3.Die vorhandene Dacheindeckung ist ungeeignet

4.Zum äußeren Blitzschutz kann nicht der notwendige Trennungsabstand eingehalten werden

5.Der Berührungsschutz der Hauselektrik ist nicht gegeben

6.Die Schutzerdung ist unzureichend

7.Es kann kein geeigneter Montageort für die zu installierenden Komponenten gefunden werden

9.3: Ein Rücktritt von diesem Vertrag muss gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erklärt werden und den Grund für den Rücktritt angeben.

ERTRAGSPROGNOSEN UND WEITERE UNTERLAGEN


10.1 Prognosen: Die Analyse und Berechnungen wurden gewissenhaft auf Basis Ihrer Angaben sowie aktueller technischer Vorschriften und Gesetzgebung durchgeführt. Die erzielten Ergebnisse basieren auf statistischen Annahmen und Simulationen unter Berücksichtigung von Wetterdaten. Es ist jedoch möglich, dass es in der Praxis Abweichungen von den berechneten Werten gibt. Diese können auf individuelle Gegebenheiten oder andere Faktoren zurückzuführen sein. Wir stellen Ihnen diese Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen kostenlos zur Verfügung.

10.2 Weitere Unterlagen: Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen dienen lediglich der Annäherung und sind nur bindend, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Es können Abweichungen von den dargestellten Informationen und Maßen auftreten, die jedoch zulässig sind. Sollten spezifische Anforderungen oder Abweichungen gewünscht sein, müssen diese gesondert vereinbart werden

10.3 Urheberrecht: Wir behalten uns für diese Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

HAFTUNG


11.1 Unsere Haftung sowie die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, für Schäden, die aufgrund von garantierten Eigenschaften entstanden sind, für Schäden, die auf arglistig verschwiegenen Mängeln beruhen, oder für Schäden, die aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).

11.2 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich unsere Haftung auf den Schaden, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorhersehbar war oder der unter Berücksichtigung der Umstände, die uns bekannt waren oder bekannt sein mussten, vorhersehbar gewesen wäre.

11.3 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11.4  Jeglicher in den vorstehenden Ziffern behandelter Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung aller unserer Mitarbeiter und Arbeitnehmer sowie für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Firmen, die von uns im Zuge der Vertragserfüllung beauftragt wurden.

STREITBEILEGUNGSVERFAHREN


12.1 Wir nehmen nicht an Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.

12.2 Sie haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfe für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN


13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine rechtswirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken in diesem Vertrag.

13.2 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie als Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union haben, bleiben die zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt.

13.3 Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlich Nordrhein Westfalen (NRW). Gleiches gilt, wenn Sie als Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.

13.4 Neben diesem Vertrag und seinen Anlagen bestehen keine weiteren Abreden (Nebenabreden) zwischen den Parteien. Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter oder anderer Dritter im Rahmen der Vertragsanbahnung oder nach Zustandekommen des Vertrages sind für reduzio-solar nicht bindend.

CUSTOMER CARE


14.1 Bei Fragen können Sie gerne unsere Website besuchen oder uns kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Reduzio Solutions GmbH

Höseler str.138

42579 Heiligeanhaus

Deutschland

Geschäftsführer: Ercan Malkoc

Amtsgericht: Velbert

WIDERRUF


15.1 Widerrufsrecht: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Reduzio Solutions GmbH, Höseler str.138, 42579Heiligenhaus, Deutschland, E-Mail: widerruf@reduzio-solar.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

15.2 Folgen des Widerspruchs:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, sind Sie verpflichtet, die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informiert haben, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Rücksendung der Waren erfolgt an folgende Adresse: Reduzio Solutions GmbH, Höseler str.138, 42579 Heiligenhaus.

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren tragen Sie als Kunde. Sie sind für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur verantwortlich, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Wir werden Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist, zurückerstatten. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben richtig verstanden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Zudem tragen Sie als Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die geschätzten Kosten werden auf höchstens etwa 500 € beziffert.

Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Rücksendung der Waren von vierzehn Tagen gewahrt ist, wenn Sie die Waren vor Ablauf dieser Frist absenden.

15.3 Muster-Widerrufsformular:


An Reduzio Solutions GmbH, Höseler str.138, 42579 Heiligenhaus, Deutschland, E-Mail: widerruf@reduzio-solar.de

Hiermit widerrufe(n) ich (*)/wir (*) den von mir (*)/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

15.4 Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist: Sollten Sie einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Vertragsauflösung von der Zustimmung durch reduzio-solar ab. Stimmt reduzio-solar der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Lieferungen an uns zurückzugewähren. Sie haben darüber hinaus eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1.000,- € an uns zu zahlen.

Stand: 07 Juni 2023