Ab dem 1. Januar 2023 bringt das Jahressteuergesetz einige Vereinfachungen für private Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp
Mehrwertsteuer von 0 % Neukunden, die ab dem 1. Januar 2023 eine Solaranlage erwerben, profitieren von einem Mehrwertsteuersatz von 0 %. Dies gilt auch für die Vermietung von Reduzio Solaranlagen. Alle Mietzahlungen für neue Reduzio Solaranlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren sind somit von der Mehrwertsteuer befreit. Die Ausnahme bilden Wallboxen, für die weiterhin die Mehrwertsteuer anfällt.
Bestehende Kunden, deren Anlagen vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, sind von dieser Änderung bei der Mehrwertsteuer leider nicht betroffen. Die steuerliche Erleichterung gilt nur für neue Anlagen.
Bestehende Reduzio Solar-Kunden, die ihre Anlagen bereits seit einigen Monaten oder Jahren betreiben, haben jedoch einen Vorteil: Sie können ihre Anlage zukünftig ohne Mehrwertsteuer aus dem Mietvertrag herauskaufen.
Ab März 2023 fällt für neu abgeschlossene Verträge Umsatzsteuer auf die Servicepauschale an, die in der Miete enthalten ist. Die entsprechende Mehrwertsteuer wird in den Verträgen ausgewiesen. Bestehende Verträge ohne Mehrwertsteuer bleiben unverändert.
Einkommensteuer von 0 % Alle Solaranlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch rückwirkend ab 2022 für bereits bestehende Solaranlagen.
Gewerbesteuer bleibt bei 0 % Für Solaranlagen auf dem eigenen Dach ist auch zukünftig keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Es fällt keine Gewerbesteuer an.